Re: Holz- und Ausbau
Verfasst: Fr Mai 20, 2022 10:02 am
Hallo Zusammen,
jung und naiv hab ich mich nach wegen einschlägigem Intressse für den Studiengang Holzbau und Ausbau entschieden, ohne mich in irgendeine andere Richtung zu informieren. 2010 hab ich dann eher mäßig als Dipl.Ing abgeschlossen.
Die letzten 12 Jahre hab ich mich als Quereinsteiger im Garten- und Landschaftsbau verdingt. Der Beruf Holzbauingenieur, so habe ich den Eindruck gewonnen, ist doch etwas speziell und Stellenausschreibungen selten zu finden. Die meisten Holzbaubetriebe bei uns in Franken sind eher kleine Betriebe, die von Handwerksmeistern(die im übrigen auch Bauvorlageberechtigt sind) geführt werden. Die brauchen und wollen keinen Holzbauingenieur(außer er gehört womöglich zur Familie) und wenn doch haben die ganz schäbige Vorstellugnen bezüglich Gehalt und Wochenarbeitszeit. Daher hab ich angefangen, mich auf Bauingenieurstellen zu bewerben. In Ingenieurbüros und Verwaltungen haben aber Bewerber mit Architektur- oder Bauingenieursabschluss doch deutlich die Nase vorn. Kürzlich habe ich es doch noch in eine Baugenehmigungsbehörde geschafft.
Da ich mich jetzt wieder häufiger mit dem Thema Bauvorlageberechtigung beschäftige tun sich mir folgende Fragen auf:
1.)
BayBO Art. 61 (4) 6: "....bauvolageberechtig....sofern Sie in Holzbauweise errichtet werden" wie streng ist das zu verstehen? Was ist mit Fundamenten, Kellern, Erdgeschoss aus Mauerwerk? Ist der Begriff Holzbauweise irgendwo definiert oder liegt das gänzlich im Ermessen der Baugenehmigungsbehörde?
2.)
Wenn ich BayBO Art. 62a (2) b) richtig interpretiere kann der Standsicherheitsnachweis für GKL 1 bis 3 in Holzbauweisen von Absolventen Holzbau und Ausbau auch ohne Berufserfahrung erstellt werden, wohingegen alle anderen Bauvorlageberechtigten 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung brauchen. Ist das richtig? Wenn ja, wäre das ja ein großer Vorteil gegenüber dem dem Studium Bauingenieurwesen, welchen man gerade in diesem Thread hervorheben sollte.
3.)
Was wäre nach abgeschlosssenem Holzbau- und Ausbau Studium die schnellste und einfachste Variante berufsbegleitend eine allgemeine kleine Bauvorlageberechtigung zu erlangen? Fernschule Bautechniker? Erfüllt man da die Zulassungsvorraussetzungen?
4.)
Wie verhält sich das in anderen Bundesländern?
Vielen Dank und beste Grüße
Markus
jung und naiv hab ich mich nach wegen einschlägigem Intressse für den Studiengang Holzbau und Ausbau entschieden, ohne mich in irgendeine andere Richtung zu informieren. 2010 hab ich dann eher mäßig als Dipl.Ing abgeschlossen.
Die letzten 12 Jahre hab ich mich als Quereinsteiger im Garten- und Landschaftsbau verdingt. Der Beruf Holzbauingenieur, so habe ich den Eindruck gewonnen, ist doch etwas speziell und Stellenausschreibungen selten zu finden. Die meisten Holzbaubetriebe bei uns in Franken sind eher kleine Betriebe, die von Handwerksmeistern(die im übrigen auch Bauvorlageberechtigt sind) geführt werden. Die brauchen und wollen keinen Holzbauingenieur(außer er gehört womöglich zur Familie) und wenn doch haben die ganz schäbige Vorstellugnen bezüglich Gehalt und Wochenarbeitszeit. Daher hab ich angefangen, mich auf Bauingenieurstellen zu bewerben. In Ingenieurbüros und Verwaltungen haben aber Bewerber mit Architektur- oder Bauingenieursabschluss doch deutlich die Nase vorn. Kürzlich habe ich es doch noch in eine Baugenehmigungsbehörde geschafft.
Da ich mich jetzt wieder häufiger mit dem Thema Bauvorlageberechtigung beschäftige tun sich mir folgende Fragen auf:
1.)
BayBO Art. 61 (4) 6: "....bauvolageberechtig....sofern Sie in Holzbauweise errichtet werden" wie streng ist das zu verstehen? Was ist mit Fundamenten, Kellern, Erdgeschoss aus Mauerwerk? Ist der Begriff Holzbauweise irgendwo definiert oder liegt das gänzlich im Ermessen der Baugenehmigungsbehörde?
2.)
Wenn ich BayBO Art. 62a (2) b) richtig interpretiere kann der Standsicherheitsnachweis für GKL 1 bis 3 in Holzbauweisen von Absolventen Holzbau und Ausbau auch ohne Berufserfahrung erstellt werden, wohingegen alle anderen Bauvorlageberechtigten 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung brauchen. Ist das richtig? Wenn ja, wäre das ja ein großer Vorteil gegenüber dem dem Studium Bauingenieurwesen, welchen man gerade in diesem Thread hervorheben sollte.
3.)
Was wäre nach abgeschlosssenem Holzbau- und Ausbau Studium die schnellste und einfachste Variante berufsbegleitend eine allgemeine kleine Bauvorlageberechtigung zu erlangen? Fernschule Bautechniker? Erfüllt man da die Zulassungsvorraussetzungen?
4.)
Wie verhält sich das in anderen Bundesländern?
Vielen Dank und beste Grüße
Markus