Holz- und Ausbau

Benjie

Holz- und Ausbau

Beitragvon Benjie » Mo Jan 22, 2018 1:55 pm

Guten Tag,
mich würde mal interessieren ob der Studiengang Holz- und Ausbau als Studium Bauingenieurwesen mit Spezialisierung im Bereich Holzbau gesehen werden kann?
Bzw in wieweit sich diese beiden Studiengänge unterscheiden?... :o

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen ich bin ein wenig verwirrt :?

Vielen Dank schon mal...
:)

johanna
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Re: Holz- und Ausbau

Beitragvon johanna » Mi Jan 24, 2018 10:12 pm

Hallo Benjie,

Schön, dass du dich für den Studiengang Holzbau und Ausbau interessierst.
Grundsätzlich wird der Studiengang oft mit diesem Vergleich erklärt, wie du es darstellst.

Viele Studieninhalte sind ähnlich dem eines Bauingenieur-Studiums. Mathematik, Statik, chemische Grundlagen zu Fertigung und Bau tauchen in beiden Studiengängen auf. An der FH Rosenheim findet man den Fokus auf Holzkonstruktion, - bau und Holzwerkstoffkunde.
Die genauen Module kannst du hier nachlesen: http://www.fh-rosenheim.de/technik/holz ... -bachelor/ bzw. unter dem Link "Modulplan HA" (http://www.fh-rosenheim.de/technik/holz ... enverlauf/).
Außerdem beschäftigt man sich mit Ausbau, wie z. B. Trockenbau, Treppen, Fenstern. Aber auch mit Gebäudetechnik. Auch betriebswirtschaftliche Module kommen vor.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen und du bist weniger verwirrt.

LG Johanna

Jan

Re: Holz- und Ausbau

Beitragvon Jan » Do Apr 05, 2018 8:06 pm

Guten Abend,

ich habe auch vor im Wintersemester anzufangen zu studieren und bin zur Zeit auch ständig am Vergleichen welcher von beiden Studiengängen besser für mich wäre.
Und jetzt stellt sich die Frage ob ich die große Bauvorlageberechtigung mit dem Bachelor im Holzbau und Ausbau bekomme.

Durch den Studiengang Holzingenieurwesen in Aachen zB. hat nach man Abschluss des Bachelors die Bauvorlageberechtigung in NRW.

Falls das für den Holzbau und Ausbau auch so ist, würde ich mich für Rosenheim entscheiden. :)

johanna
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Re: Holz- und Ausbau

Beitragvon johanna » Mo Apr 09, 2018 9:08 am

Hallo Jan,

schön, dass du dich für den Studiengang Holzbau und Ausbau in Rosenheim informierst. :)

Mit dem Bachelor in Holzbau und Ausbau erwirbst du im Bundesland Bayern die sogenannte "kleine" Bauvorlage für Holzbauten (Artikel 61 Absatz 4 Nr. 6 der Bayerischen Bauordnung).
Du erwirbst also nicht die uneingeschränkte Bauvorlage, sondern bist bauvorlageberechtigt wie andere Angehörigen der Fachrichtungen Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen, die nach dem Ingenieurgesetz die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ führen dürfen, sowie die staatlich geprüften Techniker der Fachrichtung Bautechnik und die Handwerksmeister des Maurer- und Betonbauer- sowie des Zimmererfachs für bestimmte Arten von Bauten, wie z.B. freistehende oder nur einseitig angebaute oder anbaubare Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 mit nicht mehr als drei Wohnungen usw. (siehe Bayrische Bauordnung), sofern sie in Holzbauweise errichtet werden.

Hoffe, du konntest daraus schlau werden. Ließ auf jeden Fall mal unter dem Link, den du auf https://www.fh-rosenheim.de/technik/hol ... enverlauf/ zur Bayrischen Bauordnung findest oder auch die Bauordnung des Bundeslandes nach, in dem du voraussichtlich später arbeiten möchtest.

Eine gute Entscheidung dir für deine Studiumswahl/Ort ;-)
Falls du sonstige Fragen hast, frag gern hier oder bei Silke Kroneck in der Studienberatung nach (studienberatung@fh-rosenheim.de).

LG Johanna

Flo

Re: Holz- und Ausbau

Beitragvon Flo » Mo Okt 05, 2020 10:13 pm

Hallo zusammen,

ich möchte hier in Bezug auf die Bauvorlageberechtigung anknüpfen.
Ich habe in Rosenheim Holztechnik studiert. Abschluß 2011 als Dipl.-Ing. (FH) Holztechnik.

Ich habe bereits die genannten Paragraphen der Bauordnung gelesen, finde aber keine eindeutige Antwort. Daher meine Fragestellung:
Besteht für die Ingenieure aus dem Studiengang Holztechnik
ebenfalls eine Bauvorlageberechtigung?
Wenn ja, welche Beschränkungen gelten dabei?

Kann hier jmd weiterhelfen?

Schöne Grüße
Flo

julian
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Re: Holz- und Ausbau

Beitragvon julian » Di Okt 06, 2020 10:58 am

Hallo Flo,

erstmal Glückwunsch zum abgeschlossenen Studium :D
Zu deiner Frage...

Es ist in der Tat etwas schwierig eine genaue Antwort zu finden ;)
Ich entschuldige mich an dieser Stelle schonmal für die vielen eingefügten Passagen aus der Bayerischen Bauordnung (kurz BayBO) bzw. der Bayerischen Ingenieurkammer :roll:

Wir Starten bei Art. 61 Bauvorlageberechtigung:
Dort steht in Absatz 2:
" Bauvorlageberechtigt ist, wer
1.
die Berufsbezeichnung „Architektin“ oder „Architekt“ führen darf,
2.
in die von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau geführte Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen ist; vergleichbare Eintragungen anderer Länder gelten auch im Freistaat Bayern."


Springt man nun auf die passende Website der Bayerischen Ingenieurkammer-Bau bzw. zur entsprechenden Seite zum Thema (hier der Link dazu: https://www.freistaat.bayern/dokumente/ ... 5089842458 ), findet man folgende Aussage:

"Für die Bauvorlageberechtigung eines Ingenieurs ist es grundsätzlich erforderlich, dass dieser in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen ist.
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft und entscheidet über die Eintragung in die entsprechende Liste."

Bedeutet: Die Ingenieurkammer prüft die jeweilige Zulassung unter folgenden Kriterien (siehe Voraussetzungen auf der oben genannten Seite)

"Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" nach dem Ingenieurgesetz (i.d.R. Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung erforderlich) auf Grund eines Studiums des Bauingenieurwesens oder Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses eines Studiums der Fachrichtung Hochbau (nicht identisch mit Fachrichtung Architektur/Hochbau, sondern es geht hier um die Besitzstandswahrung früher bestehender Studiengänge)
zweijährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden"


Also wird hier, wie auch in später aufgeführten Absätzen der BayBO auf ein dreijähriges Studium entweder des Bauingenieurwesen (wer in Art. 61 der BayBO weiterliest, findet weiter unten (in Abs. 4, Satz 5 und 6) die jeweiligen Bestimmungen für die Studiengänge Holzbau und Ausbau, sowie für Innenausbau) oder eines Studiums der Fachrichtung Hochbau geachtet.

Also stellt sich letztendlich die Frage, ob der Studiengang Holztechnik zu den Studiengängen der Fachrichtung Hochbau zählt.
Und an dieser Stelle muss ich dich leider enttäuschen.
Der Studiengang Holztechnik ist ja schließlich auch auf die industrielle Holzbe- und -verarbeitung, von der Produktentwicklung bis zur Planung des Fertigungsprozesses spezialisiert.
:idea: Mit Abschluss des Studiengang Holztechnik hast du leider keine Bauvorlageberechtigung (weder klein noch groß). :idea:

Du kannst dich natürlich auch bei der Bayerischen Ingenieurkammer nochmals informieren (zum Abschluss noch ein weiterer Link :lol: : https://www.bayika.de/de/mitgliedschaft ... rechtigte- )

Ich hoffe dir bei deiner Frage weitergeholfen zu haben und wünsche dir weiterhin viel Erfolg :)

Viele Grüße

Julian

Flo

Re: Holz- und Ausbau

Beitragvon Flo » Mi Okt 07, 2020 3:56 pm

Hallo Julian,

zunächst einmal vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

Schade, dass der Studiengang Holztechnik nicht zu einer Bauvorlageberechtigung führt, das hat aber sicherlich auch (wie deine Ausführungen erkennen lassen) seine Berechtigung.

Ja du hast mir sehr weitergeholfen.

Schöne Grüße
Flo

Matthias

Re: Holz- und Ausbau

Beitragvon Matthias » Mo Feb 15, 2021 4:15 pm

Hallo zusammen,

auch ich informiere mich aktuell für den Studiengang "Holzbau und Ausbau" und hätte noch ein paar Fragen dazu:

weiter oben im Thread wurde schon geschrieben, dass das Studium ähnlich dem eines Bauingenieurstudiums ist. Darf man sich also nach Abschluss offiziell als (Bau-)Ingenieur bezeichnen?

Erfüllt man mit diesem Studium alle Voraussetzungen, um sich (nach der zweijährigen praktischen Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden) in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eintragen zu lassen oder qualifiziert man sich ausschließlich für die "kleine" Bauvorlageberechtigung? Falls nur letzteres der Fall sein sollte, welche Möglichkeiten bestehen dann, sich für die "normale" Bauvorlageberechtigung zu qualifizieren?

Und jetzt noch ein wenig weiter in die Zukunft gedacht: Kann man (falls nach dem Bachelor noch Motivation vorhanden ist :lol: ) den Master Bauingenieurswesen anhängen (Master Holzbau-/Ausbau gibt es ja meines Wissens nach nicht)?

Ich hoffe ihr könnt mir da ein bisschen "Licht ins Dunkel" bringen...

Vielen Dank schonmal,

VG Matthias

julian
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Registriert: Fr Jan 17, 2020 10:52 am

Re: Holz- und Ausbau

Beitragvon julian » Di Feb 16, 2021 5:36 pm

Hallo Matthias,

gerne helfe ich natürlich auch bei deinen Fragen weiter :D

Zu deiner Frage mit der Bezeichnung:
-> Nein, du darfst dich mit einem abgeschlossenen Bachelor des Studiengangs Holzbau und Ausbau NICHT als Bauingenieur bezeichnen, da diese Bezeichnung die Qualifikation des Studiengangs Bauingenieurwesen suggeriert und auch die weiter oben bereits erwähnte Bauvorlage-Berechtigung mit einschließen würde.
Nach erfolgreichem Abschluss deines Studiums wärst du dann ein Holzbau & Ausbau-Ingenieur oder auch ein Ingenieur mit der Fachrichtung Holzbau und Ausbau. Als Ingenieur darfst du dich dann natürlich bezeichnen :)
Ob du die Bauvorlage-Berechtigung wirklich brauchst hängt von deiner späteren Beschäftigung ab und deine spätere Beschäftigung hängt wiederum von deinen Interessen bzw. deinem Berufswunsch ab. Also einfach von dir :D Du hast die Qual der Wahl ;)

Mit einem Studium des Studiengangs Holzbau und Ausbau hast du wie oben schon aufgeführt "nur" die "kleine" Bauvorlage-Berechtigung.
Ob du in die Liste der Bauvorlage-berechtigten-Ingenieure aufgenommen wirst entscheidet die Ingenieurkammer-Bau. Ob du ausreichend Qualifiziert bist hängt davon ab, ob und wie du deine Qualifikation nachweisen kannst. Sprich als was du in den 2 Jahren angestellt warst, deine Aufgaben in dieser Beschäftigung und vermutlich ob dir dein Arbeitgeber das bescheinigt bzw. bescheinigen kann. Welche Anforderungen es dabei gibt erträgst du aber am Besten direkt bei der Ingenieurkammer-Bau.

Zu deiner Zukunftsfrage :mrgreen:
Wenn du mit deinem Bachelor fertig bist kannst du natürlich einen Master dranhängen. Welche Master-Studiengänge dabei möglich sind hängen von deiner Qualifikation und den Zulassungsvoraussetzungen des Master-Studiengangs ab.
-> Du könntest zum Beispiel den Master Holzbau und Energieeffizienz oder Holztechnik an der Technische Hochschule Rosenheim belegen.
-> Oder auch an einer anderen Hochschule einen anderen Master, wie zum Beispiel den Bauingenieur-Master, belegen, sofern du die Anforderungen erfüllst. Welche weiteren Anforderungen gestellt sind müsstest du bei der jeweiligen Hochschule erfragen, welche den Master anbietet.

Du könntest natürlich auch erst den Studiengang Holzbau und Ausbau absolvieren und dann die fehlenden Module für den Bauingenieur belegen und einen zweiten Bachelor machen :D bloß mal so nebenbei erwähnt :lol: Dann hättest du zwei Bachelor Titel und wärst dafür vermutlich nicht länger als 5 Jahre am Studieren (statt den 2x 7 Semester = 2x 3,5 Jahre = 7 Jahre), weil du dir die Module die in beiden Studiengängen gleich sind, anrechnen lassen könntest.
Wäre theoretisch möglich, aber wenn du dir jetzt schon den richtigen Studiengang aussuchst sparst du dir das natürlich. Diese Entscheidung kann ich dir aber leider nicht abnehmen. Ist sehr abhängig von deinem Berufswunsch und vor allem deinen Interessen und Fähigkeiten.

Hoffe das bringt "Licht in dein Dunkel" :lol:
Wie immer sehr gerne und wenn noch Fragen offen sind kann ich dir die Studienberatung der TH empfehlen. Die helfen dir gerne, gerade bei so speziellen Fragen, weiter.

Viele Grüße

Julian

Matthias

Re: Holz- und Ausbau

Beitragvon Matthias » Mi Feb 17, 2021 3:20 pm

Hallo Julian,

vielen Dank für die ausführliche und sehr informative Antwort. Das hilft mir auf jeden Fall weiter!

Viele Grüße,
Matthias


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