Beitrag von jasmin » Mi Aug 05, 2015 6:17 pm
Hallo Andrea,
ich würde noch warten, vielleicht kannst du durch das Nachrückverfahren, doch noch deinen Wunsch Studiengang studieren. Bis 31. August musst du einen Studienplatz annehmen. Sollte sich bis dahin im Nachrückverfahren nichts getan haben, würde ich vielleicht zur Sicherheit mal beim Studienamt der Hochschule Rosenheim anrufen, um zu erfahren, was passiert, wenn du den Studienplatz deiner zweiten Wahl annimmst und dann im Nachrückverfahren doch noch einen Platz im Wunschstudiengang bekommst.
Das Studienamt der hat in der Vorlesungsfreien Zeit von :
Montag - Donnerstag
9.00 bis 12.00 Uhr,
nur am Dienstag von
13.00 bis 15.00 Uhr
Freitag geschlossen!
geöffnet.
Die Telefonnummern kannst du dem passenenden Link entnehmen. (
http://www.fh-rosenheim.de/die-hochschu ... -recht-qm/)
Falls du noch weitere Fragen haben solltest, stehen wir dir gern jederzeit zur Verfügung.
Liebe Grüße
Jasmin
Hallo Andrea,
ich würde noch warten, vielleicht kannst du durch das Nachrückverfahren, doch noch deinen Wunsch Studiengang studieren. Bis 31. August musst du einen Studienplatz annehmen. Sollte sich bis dahin im Nachrückverfahren nichts getan haben, würde ich vielleicht zur Sicherheit mal beim Studienamt der Hochschule Rosenheim anrufen, um zu erfahren, was passiert, wenn du den Studienplatz deiner zweiten Wahl annimmst und dann im Nachrückverfahren doch noch einen Platz im Wunschstudiengang bekommst.
Das Studienamt der hat in der Vorlesungsfreien Zeit von :
Montag - Donnerstag
9.00 bis 12.00 Uhr,
nur am Dienstag von
13.00 bis 15.00 Uhr
Freitag geschlossen!
geöffnet.
Die Telefonnummern kannst du dem passenenden Link entnehmen. (http://www.fh-rosenheim.de/die-hochschule/organisation/hochschulverwaltung/abteilung-studierende-recht-qm/)
Falls du noch weitere Fragen haben solltest, stehen wir dir gern jederzeit zur Verfügung.
Liebe Grüße
Jasmin