Hallo,
kein Problem, dass du die Frage nochmal aufgreifst.
Deine Situation ist verständlicherweise unangenehm aber du kannst dich beruhigen.
Die Bachelorarbeit wird zwar am Ende des 9. Semesters erstmals mit Note fünf bewertet aber man darf sie einmal (mit einem anderen Thema – aber es wurde ja noch keines angemeldet) wiederholen.
Zudem würde ich die Chancen auf eine kurzfristige Stelle noch nicht ganz abschreiben und mich auf jeden Fall noch bewerben, da einige Firmen kurzfristige Unterstützung suchen, wenn ein Projekt aufwendiger ist als ursprünglich erwartet. Und auch solche Projekte lassen sich evtl. als Bachelorarbeit verwenden. Also auf die Bewerbung, fertig, los!
Falls du noch genauere oder rechtsverbindliche Auskunft brauchst, würde ich im Prüfungsamt nachfragen oder mich mal an die Studienberatung wenden.
Ich hoffe, dass ich dir etwas helfen konnte.
Auf jeden Fall viel Erfolg bei der Stellensuche bzw. beim restlichen Studium.
Viele Grüße
Daniela